Allgemeine Auktionsbedingungen von Rheinland Koi (für Privatbieter) – Stand April 2020 –
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Auktionsbedingungen gelten für alle unsere Auktionen, bei denen von uns hierfür zugelassene Bieter durch den nach § 15 (2) erteilten Zuschlag direkt von uns Eigentum an Koi erwerben können. Entgegenstehende Bedingungen der Bieter werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Wir bieten unseren Nutzern (Bieter) die Möglichkeit, auf unseren Plattformen im Internet Koi im Wege der Versteigerung zu erwerben.
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Bieter sind diejenigen Nutzer, die von uns nach § 5 zu den Auktionen zugelassen werden und die im Rahmen einer oder mehrerer unserer Online-Auktionen Gebote zum Erwerb der in unseren Plattformen angebotenen Koi abgeben.
(2) Meistbietender ist derjenige Bieter, der zum Zeitpunkt des Endes der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat.
§ 4 Zugelassene Nutzer
An den Auktionen können nur juristische Personen und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen teilnehmen. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 5 An-, Abmeldung und Ausschluss von Bietern
(1) Jeder Bieter muss sich bei uns durch eine Anmeldung registrieren lassen. Jedem Teilnehmer kann nur ein Account zugewiesen werden.
(2) Der Bieter hat seinen wahren Namen und seine korrekte Adresse und E-Mail-Anschrift anzugeben. Sollte ein Bieter unrichtige Angaben machen, kann er von einzelnen unserer Auktionen oder auf Dauer ausgeschlossen bzw. das bestehende Vertragsverhältnis zwischen Bieter und uns gekündigt werden.
(3) Der Bieter kann diesen Teilnahmevertrag jederzeit kündigen. Sein Zugang nebst Passwort wird dann umgehend deaktiviert. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene Auktionen, bei denen der kündigende Bieter ein Gebot abgegeben hat, werden ungeachtet dessen vertragsgemäß abgeschlossen.
(4) Wir sind jederzeit berechtigt, diesen Teilnahmevertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene Auktionen, an denen der Bieter als Meistbietender beteiligt ist, werden ungeachtet dessen vertragsgemäß abgeschlossen. Gleiches gilt, soweit wir diesen Teilnahmevertrag aus in diesem Vertrag genannten oder aus sonstigem wichtigen Grund fristlos gekündigt haben.
§ 6 Passwort
(1) Mit der Registrierung erhält der Bieter ein Passwort, das ihm den Zugang zu den Plattformen und die Teilnahme an Auktionen durch Abgabe von Geboten ermöglicht.
(2) Der Bieter hat sein Passwort vertraulich zu behandeln und gegenüber unbefugten Zugriff zu sichern. Dies gilt auch gegenüber Familienmitgliedern und Mitarbeitern. Der Bieter darf sein Passwort nur an solche Personen weitergeben, die befugt sind, in seinem Namen und auf seine Rechnung Angebote abzugeben.
(3) Der Bieter ist bei schuldhaftem Verlust des Passworts und bei von ihm verschuldeter Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich. Er hat uns von eventuell entstehenden Schäden freizustellen.
(4) Sollte dem Bieter das Passwort verloren gehen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er uns unverzüglich hiervon zu unterrichten. Ihm wird dann ein neues Passwort zugewiesen.
§ 7 Kaufpreisfälligkeit / Eigentumsübergang
(1) Mit dem Zuschlag erwirbt der Bieter einen Eigentumsverschaffungsanspruch und mittelbaren Besitz am betreffenden Koi.
(2) Mit dem Zuschlag wird das höchste Gebot zwischen Meistbietenden und uns als Brutto-Kaufpreis fällig. Der Betrag ist unverzüglich nach Rechnungstellung auf eines unserer Konten zu überweisen.
(3) Das Eigentum am Koi geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nach vorstehend § 7 (2) auf den Bieter über.
§ 8 Übergabe der Koi
(1) Die Übergabe des durch Zuschlag erworbenen Koi erfolgt innerhalb von acht Wochen oder nach einem vorher in der Auktion festgelegtem Zeitraum nach dem Zuschlag.
(2) Eine Übergabe an den Meistbietenden vor vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises ist ausgeschlossen.
(3) Für die Anlieferung wird eine eventuell vereinbarte Lieferpauschale zusätzlich fakturiert.
§ 9 Auktionsdauer
(1) Die Festlegung des Auktionszeitraums obliegt uns.
(2) Alle Zeitangaben bestimmen sich nach unserer System-Uhrzeit.
(3) Wir sind unter den in § 10 genannten Voraussetzungen zur Verlängerung des Auktionszeitraums berechtigt. Eine Verpflichtung zur Verlängerung des Auktionszeitraumes oder zum Abbruch der Auktion besteht unabhängig von der eventuellen Festlegung eines Mindestgebotes unter keinen Umständen.
§ 10 Technische Mängel der Seite
(1) Wir gewährleisten eine technische Erreichbarkeit der Auktionsseite von 90 %.
(2) Bei längeren Ausfallzeiten und beim Ausfall des Servers zum Zeitpunkt eines Auktionsendes kann die Auktionszeit der betroffenen Auktionen durch uns verlängert werden. Die Zeit der Verlängerung wird von uns nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses der Bieter bestimmt.
§ 11 Mindestgebot
(1) Die Mindestgebote werden von uns bei jedem einzelnen Koi oder bei einer Koi-Gruppe für den einzelnen Koi auf der Plattform festgesetzt.
(2) Der Zuschlagspreis ist zugleich der Brutto-Endpreis inklusive Mehrwertsteuer. Ist auch eine Lieferpauschale vereinbart, wird diese zusätzlich an den Bieter fakturiert.
§ 12 Haltung, Untersuchung der Koi/Fische und Gewährleistungsausschluss für Koi-Herpes-Virus-Erkrankungen
(1) Beim Zusammensetzen von neuen Koi zu einem bereits im Teich vorhandenen Fischbestand ohne Quarantäne besteht die Gefahr des Ausbruches einer bakteriellen Infektion sowohl beim Alt- als auch beim Neubestand (sog. „Kreuzverkeimung“). Dies ist die Folge einer Auseinandersetzung der einzelnen Koi mit ihnen bislang unbekannten Bakterien. Je nach Wassertemperatur wird dies unterschiedliche Ausmaße annehmen können, generell gilt, je höher die Wassertemperaturen, desto geringer sind die Krankheitsprobleme und desto schneller erfolgt die Genesung.
Zudem ist zu beachten, dass in einem Altbestand KHV-Carrierkoi vorhanden sein können, die viele Jahre ohne Krankheitsprobleme mit dem in ihnen schlummernden Koiherpesvirus gelebt haben. Beim Vermischen des Bestandes mit neuen Koi besteht jedoch die Möglichkeit, dass schlummernde Koiherpesviren ausgeschieden werden und zu einem KHV-Ausbruch bei den Koi im Teich führen. Daher unternimmt Rheinland Koi nach dem Stand der Wissenschaft alles, um das Koiherpesvirus sicher aus den Koibeständen unserer Anlagen auszuschließen. Bei Einhaltung der vorgenannten Standards können wir keine Gewährleistung im Falle von Koi-Herpes-Virus-Erkrankungen im Bestand nach dem Kauf und Einsetzen eines Rheinland-Koi übernehmen.
Die gelieferten Koi/Fische sind mindestens sechs Wochen von den Wassertieren des Käufers getrennt in Quarantäne bei permanent 16 bis 24° Celsius Wassertemperatur zu halten, um die Übertragung von bei Übergabe vorhandener Krankheiten, insbesondere des Koi-Herpes-Virus (KHV), zu verhindern.
(2) Der Bieter hat unverzüglich nach Lieferung und Übergabe auf seine Kosten für den in § 13 (5) genannten Sachmängelhaftungszeitraum eine PCR (Polymerase Chain Reaction)-Untersuchung der Koi-Fische durch einen zugelassenen Tierarzt zur Feststellung von KHV vornehmen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse zur Dokumentation aufzubewahren.
(3) Der Bieter ist verpflichtet, bei einem Verkauf bzw. einer Weitergabe der Koi/Fische innerhalb des Sachmängelhaftungszeitraumes an einen Dritten, auf seine Kosten eine PCR-Untersuchung vornehmen zu lassen und die Koi/Fische erst zu übergeben, wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen und unbedenklich sind.
(4) Sollte sich bei den tierärztlichen Untersuchungen nach § 12 (2) und § 12 (3) eine bereits bei Übergabe der Koi/Fische an den Bieter vorhandene Erkrankung herausstellen, übernehmen wir auch die Kosten dieser tierärztlichen Untersuchung.
(5) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen § 12 (1) bis (4) nicht verbunden.
§ 13 Sachmängelhaftung
(1) Bei berechtigten Beanstandungen werden wir für die betroffenen Koi/Fische Ersatzware liefern. Gelingt uns die Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener Fristen oder ist das Nacherfüllungsverlangen unverhältnismäßig, kann der Bieter vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(2) Ansprüche und Rechte wegen Sachmängel verjähren in zwölf Monaten, beginnend mit der Anlieferung der Koi/Fische bei dem Bieter, soweit nicht das Gesetz gem. § 479 BGB Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt. Die Verjährungsfrist von zwölf Monaten gilt nicht in von uns zu vertretenden Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
(3) Für Schadenersatzansprüche statt der Leistung bzw. Aufwendungsersatzansprüche wegen Sachmängel gilt ergänzend § 14 (Schadenersatz). Weitergehende oder andere als die in diesem § 13 geregelten Ansprüche des Bieters gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
§ 14 Schadensersatz und Aufwendungsersatz
(1) Sofern wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir nur auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen.
(2) Wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen sonstige (nicht wesentliche) Vertragspflichten oder gesetzliche Pflichten verletzen, so kann der Bieter Schadensersatz nur dann verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt auch für alle Ansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen, aus der Verletzung von Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung. Haben wir den Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllt, so haften wir für unmittelbare Schäden gemäß vorstehend (1); für mittelbare Schäden und für Folgeschäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Garantie durch die wir auch das Risiko derartiger Schäden übernommen haben. Unsere Haftung für Vorsatz und arglistiges Handeln bleibt unberührt. Für eine grob fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten unserer nicht leitenden Angestellten haften wir nur, wenn diese eine wesentliche Vertragspflicht betrifft, wobei die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt ist.
(3) Wir haften nicht für Schäden an von der Lieferware verschiedenen Rechtsgütern des Bieters oder von Dritten, wenn diese Schäden bei Beachtung der Vereinbarungen vorstehend § 13 nicht entstanden wären.
(4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gem. vorstehend (1), (2) und (3) lassen unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung unberührt. Im Übrigen gelten diese Haftungsbeschlüsse und –Beschränkungen nicht, wenn und soweit der Schaden durch eine bei uns bestehende Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
(5) Die vorstehenden Regelungen § 14 (1) bis (4) gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche.
§ 15 Abgabe von Geboten und Zuschlag
(1) Ein Gebot erlischt mit der Abgabe eines Übergebotes. Bis dahin ist der Bieter an sein Gebot gebunden. Bieter dürfen ein Gebot nur dann unter Absendung einer E-Mail an gerhards@rheinland-koi.de zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind.
(2) Das zum Zeitpunkt des Auktionsendes bei uns eingegangene höchste Gebot erhält den Zuschlag. Der Vertrag zwischen uns und dem Bieter kommt mit dem Zuschlag zustande. Technisch bedingte Verzögerungen – auch bei Überlastung der Übertragungswege – sind nicht von uns zu vertreten.
(3) Sollte sich das am Auktionsende höchste Gebot als unwirksam herausstellen, wird kein Zuschlag erteilt. Wir können in diesem Fall die Auktion wieder aufnehmen und ein neues Auktionsende bestimmen. Als Startpreis ist in diesem Fall das bis dahin höchste wirksame Gebot festzusetzen.
(4) Der Einsatz von Programmen, die Gebote des Bieters automatisiert abgeben (sog. „Sniper-Software“), ist unzulässig.
§ 16 Widerrufsrecht
Der Bieter wird im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des § 312c BGB bei Abschluss des Kaufvertrages von dem mit ihm kontrahierenden Händler über ein Widerrufsrecht gemäß § 312d i.V.m. Art. 246a EGBGB durch Übersendung des Musters für die Widerrufsbelehrung der Anlage 1 zu Art. 246a § 1 EGBGB informiert.
§ 17 Bieterinformation
Entsprechend den Anforderungen der §§ 312i, 312j BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB teilen wir dem Bieter folgendes mit:
– Als Zahlungsmittel wird Überweisung und Barzahlung akzeptiert.
– Der Vertrag über die Zulassung zur Auktion sowie der bei der Auktion zustande kommende Kaufvertrag kommen durch das Anklicken des Bestätigungsbuttons zustande.
– Die getätigten Eingaben können vor Absenden der Bestätigung noch einmal in einem Bestätigungsfenster kontrolliert und korrigiert werden.
– Die Verträge können nur in deutscher Sprache geschlossen werden.
§ 18 Datenschutzklausel
(1) Wir erheben und verarbeiten Bieterdaten ausschließlich zur Durchführung der Auktion.
(2) Die Veröffentlichung der jeweiligen Gebote während der einzelnen Auktionen erfolgt ohne Nennung des Namens des Bieters. Alleine die Daten des Meistbietenden werden an den Händler nach Ende der Auktion weitergegeben.
(3) Der Bieter willigt ausdrücklich in die Absätze 1 und 2 ein. Diese Einwilligung ist für den Bieter jederzeit frei und ohne Angabe von Gründen widerruflich.
§ 19 Textform
Erklärungen uns gegenüber und gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner bedürfen zu ihrer Wirksamkeit wenigstens einer E-Mail oder einer schriftlichen Erklärung. Mündliche Willenserklärungen sind unwirksam.
§ 20 Anzuwendendes Recht
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
§ 21 Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Bieter um einen Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für Siegburg zuständige Zivilgericht. Gleiches gilt, wenn der Bieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
§ 23 Privatauktion
Bei Privatauktionen stellt Rheinland Koi lediglich dem Privatverkäufer der Auktion die Homepage www.rheinland-koi.de als Verkaufsplattform zu Verfügung.
Bei Auktionsgewinn kommt der Vertrag zwischen Privatverkäufer und Auktionsgewinner zustande – Rheinland Koi nimmt hier keine Haftung.